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Pauschale Anrechnungszeit

Pauschale Anrechnungszeit Logo #40087Da Anrechnungszeiten vor 1957 häufig - wegen fehlender Unterlagen - schwierig nachzuweisen sind, sieht das Gesetz eine pauschale Abgeltung von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit) vor. Der Umfang für diese Pauschale Anrechnungszeit richtet sich nach der Beitragsdichte zwischen dem 17. Lebensjahr und dem letzten Pflichtbeitrag vor 1957.
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Pauschale Anrechnungszeit

Pauschale Anrechnungszeit Logo #42016Der Nachweis von Anrechnungszeiten vor dem 01.01.57 ist häufig schwierig, weil Unterlagen fehlen. Außerdem wurden Anrechnungszeiten erst im Jahre 1957 eingeführt. Das Gesetz sieht deshalb unter anderem eine pauschale Abgeltung von Fehlzeiten ( zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit ) vor. Die Höhe...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Pauschale Anrechnungszeit

Pauschale Anrechnungszeit Logo #42050Eine pauschale Anrechnungszeit wird für alle diejenigen rentensteigernd angerechnet, die bereits vor 1957 pflichtversichert waren und vor 1957 nicht belegte Monate, also Lücken im Versicherungsverlauf haben und vor 1957 weniger Monate mit nachgewiesenen Anrechnungszeiten haben als mit p...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Pauschale-Anrechnungszeit.html
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